Erster Schritt zur Auslieferung

Foto: Mela Theurer

Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft dem Auslieferungsantrag Spaniens gegen Carles Puigdemont zugestimmt und Auslieferungshaft beantragt hat, liegt die Entscheidung beim Oberlandesgericht Schleswig Holstein

Die Generalstaatsanwaltschaft hat heute der Annahme des Auslieferungsantrags des vom spanischen Staat abgesetzten katalanischen Präsidenten Carles Puigdemont zugestimmt.  Seiner Sprecherin Wiebke Hoffelner zufolge stehe nach intensiver Prüfung fest, dass Puigemdemont für die »Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen« verantwortlich sei . Dies entspreche dem Straftatbestand des Hochverrats. Gleichzeitig hätte er sich der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gemacht. Da Fluchtgefahr bestünde, solle er bis zur Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Schleswig Holstein in Auslieferungshaft bleiben. Theoretisch hat dies dazu zwei Monate Zeit, allerdings wird mit einer Entscheidung bereits in den nächsten Tagen gerechnet. Laut Puigdemonts Anwalt Till Dunckel habe man bereits Anträge auf Zurückweisung des Antrags der Staatsanwaltschaft gestellt. Man vertraue auf eine unabhängige und sachgerechte Prüfung durch das OLG.“

Die Generalstaatsanwaltschaft liegt mit ihrer heute verkündeten Entscheidung voll auf der Linie der Bundesregierung, die ihren Verbündeteten der Vollkspartei Partido Popular nicht in den Rücken fallen will. Wenn sie von Spanieninternem Konflikt spricht, kann dies nur bedeuten, dass dieser dort geklärt werden sollund deshalb muss man Puigdemont schnell loswerden. Somit kann derzeit nur noch das OLG eine Pugidemonts Auslieferung verhindern. Ob die zuständigen Juristen berücksichtigen, dass die Gewalt am 1. Oktober, als das Unabhängigkeitsreferendum abgehalten wurde, lediglich von Staatsseite ausging, wäre wünschenswert. Die mehr als 1000 Verletzte durch Schlagstöcke und Gummigeschosse seitens der Guardia Civil und Policia Nacional sprechen für sich.

Unterdessen hat am heutigen Dienstag der Sitzungsvorstand des katalanischen Parlaments beschlossen, dass Carles Puigdemont das Recht habe, seine Stimme zu delegieren. Er befinde sich in derselben Situation, wie die im spanischen Staat inhaftierten katalanischen Politiker und könne aufgrund seiner Haft nicht an Plenarsitzungen teilnehmen. Die Delegation des Stimmrechts kann insbesondere für die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten wichtig sein. Da die antikapitalistische Kandidatur für Volkseinheit CUP als einzige an Puigdemont als Kandidaten festhält, bzw. im Gegenzug ein Progrmm zur Errichtung einer unabhängigen Repbulik fordert, braucht das Unabhängigkeitslager die Stimmen der Exilierten und Gefangenen, um ihre Alternativkandidatur durchzusetzen. EineN Kandidaten/in gibt es allerdings derzeit noch nicht. Gegen die Entscheidung der Stimmendelegation will die unionistische Opposition mit Ausnahme der linken Catlaunya en comú voraussichtlich das Verfassungsgericht anrufen.

Im Fadenkreuz der Ermittlungen stehen inzwischen die Komitees zur Verteidigung der Republik (CDR). Diese organisieren seit der Verhaftung Puigdemonts am 25. März Proteste, Protestaktionen wie Autobahnblockaden bzw. Barrierenentriegelung an den Mautstationen. Ministerpräsident Rajoy meldete sich heute von seiner Algerienreise und kündigte an, prüfen zu lassen, ob diese „Gewalttaten“ der CDR den Straftatbestand der Rebelllion erfüllten.

Inzwischen gehen die Proteste nicht nur katalonienweit weiter, wo die CDR einen Generalstreik fordern. Vor der JVA Neumünster, wo Carles Puigdemont derzeit in Haft sitzt, ist für den kommenden Samstag eine Kundgebung geplant.