Nein ist nein!

Mobilisierungen gegen patriarchale Justiz und sexualisierte Gewalt. StudentInnen streiken und tragen ihren Protest erneut auf die Straße

Eine Prostituierte kann man nicht vergewaltigen, sagen die drei Vergewaltiger einer jungen Frau in Murcia. Der Untersuchungsrichter gibt ihnen Recht, setzt sie auf freien Fuss und ermittelt von da an lediglich wegen sexuellem Missbrauch. Nicht nur dieser neue Fall, bekannt als die „Manada de Murcia“ war Auslöser des Streiks und der Proteste, denen gestern und heute Tausende von StudentInnen folgten. In über 40 Städten demonstrierten Schülerinnen und Studentinnen gegen sexualisierte Gewalt und eine machistische, patriarchale Rechtssprechung. Rund zwei Wochen nach dem Urteil gegen die fünf Vergewaltiger („La Manada“) einer jungen Frau aus Madrid während der San Fermín Festlichkeiten in Pamplona 2016, bei dem die Angeklagten José Ángel Prenda, Ángel Boza, Jesus Escudero, Alfonso Jesús Cabezuelo Entrena und Antonio Manuel Guerrero Escudero lediglich neun Jahre wegen sexuellem Missbrauch bekamen, zeigte die Justiz nun erneut ihren sexisitischen Charakter.

In Beniaján bei Murcia war am Morgen des 8. Mai eine junge Frau im Krankenhaus erschienen. Nach Untersuchungen wurde attestiert, dass sie das Opfer einer sexuellen Agression wurde. Die Frau gab an, dass drei Männer sie unter Drogen gesetzt und dann mehrfach vergewaltigt hatten. Die 28, 43 und 48-jährigen Männer, wegen Drogendelikten mehrfach vorbestraft, wurden 24 Stunden nach ihrer Festnahme unter Auflagen wieder auf freien Fuss gesetzt. Sie hatten angegeben, die Frau sei eine Protistuierte und hätte sich den sexuellen Handlungen nicht wiedersetzt.

Ähnlich wie im Fall der jungen Madriderin steht erneut das Opfer  im Fokus der Öffentlichkeit und muss die Glaubwürdigkeit der Aussage beweisen. Die Erklärung, dass es sich um eine Vergewaltigung handle, reicht selbst unter Vorlage medizinischer Atteste nicht aus. Wenn das Opfer keine Spuren einer Kampfhandlung aufweist, die als Beweis dienen, dass sich der Agression widersetzt wurde, gehen die Richter in der Regel von einem Einverständnis aus.

Diese perfide Rechtssprechung hatte auch die 18-jährige Madriderin, die im Juli 2016 mehrfach vergewaltigt und dabei gefilmt worden war, erfahren. In ihrem Falle ging die patriarchale Kumpanei zwischen Justiz und Täter sogar noch weiter.  Der vorsitzende Richter Francisco Cabo Sáenz hatte den Bericht der privaten Detektei Cassol akzeptiert, die die junge Frau und ihre Lebensgewohnheiten nach der Vergewaltigung im Auftrag der Familie eines Angeklagten ausspionierte. In den sozialen Netzwerken veröffentlichte Fotos dienten als Beweise, um  der Frau ein „nach einer Vergewaltigung atypisches Verhalten“ zu unterstellen, womit die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage angezweifelt wurde.

Die Evidenz einer patriarchalen Jusiz und eines Strafrechtes, das Täter schützt und die Opfer in Legitimations- und Beweispflicht drängt, bringt inzwischen Hunderttausende auf den Plan. Der Erfolg des Frauenstreiks und der massiven Demonstratinen am 8. März, wurde zum Auftakt von Mobilisierungen und Kampagnen.

Immer lauter werden in diesem Zusammenhang auch die Stimmen nach einer Strafrechtsreform.